von bobomap » Dienstag 22. Juni 2010, 07:06
Aufgrund der neuerlich aufgeflammten Diskussion um das Durchqueren von starkwasserführenden Bächen (siehe Pinnwand > Känguruhtest), möchte ich wertefrei (und ohne Schuldzuweisung) einige diskutierte Punkte aus einer anderen Sicht beleuchten!
Prinzipiell muß man in der Diskussion schon unterscheiden, ob ein auf der Karte deutlich eingezeichnetes Sperrgebiet verbotenerweise betreten wird [z.B.: Farbe oliv – Symbolik X – schraffierte Fläche], oder ob ein solches „Delikt“ durch mangelhafte Kartendarstellung und/oder unzureichende Läuferinformation zustande kommt!
Das Durchqueren eines Baches ist gemäß Kartendarstellung entweder gestattet (kein dicker schwarzer Rand) oder verboten ( ebendiese schwarze Randlinie)!
Gestattet wird ein Durchqueren logischerweise dann, wenn dies gefahrlos möglich ist; ist es nicht gefahrlos möglich, so ist dies auf der Karte entsprechend darzustellen!
Eine einfache Sache, möge man meinen.
Ein Versäumnis der Ersichtlichmachung einer Gefahrenstelle könnte im juristischen Sinn durchaus schwerwiegende Folgen für Veranstalter und Erfüllungsgehilfen (z.B. Bahnleger, Kontrollore) bedeuten!
Viele Veranstalter sind sich gar nicht bewusst, in welche schwierige Lage sie sich bringen können. Und wenn man sich dessen bewusst wäre, würde es möglicherweise weniger Sport-Organisatoren geben.
Was Markus Buchtele im Anfangs-Posting angedeutet hat, könnte im schlimmsten Fall (im Falle eines Unfalls) schwere Folgen nach sich ziehen.
Bei einem Bach, der an einer bestimmten Stelle als "Passierbar" dargestellt ist, ist damit zu rechnen, dass gerade hier Läufer den Bach zu Queren versuchen (auch bei Regen). Im Zweifelsfall sollte dieses Gebiet auf der Wettkampfkarte mit entsprechenden Symbol dargestellt werden > „Gefahrensymbol“. (Man kann dies ja auch händisch mit Rotstift nachtragen)
Die Sichtweise eines Wettkämpfers ist immer eingeschränkt, da er unter Stress steht ! [Wettkampf – Adrenalinschub].
Daher ist es wohl Aufgabe des Veranstalters und seiner Gehilfen, Teilnehmer an einem Sportevent entsprechend zu informieren bzw. zu warnen! [Kartendarstellung, Läuferinfo]
Haftungsmäßig müsste eindeutig hervorgehen, ob eine bestimmte Stelle als gefährlich markiert war oder nicht; z.B. durch Absperrbänder, Hinweistafeln, Sicherungspersonal, etc.
Man könnte weiters sogar annehmen: war ein Veranstalterteil [Bahnleger, Postensetzer, Kontrolleur, Sprecher] in Kenntnis, dass hier eine bedeutende Gefahrenstelle besteht und hat dies nicht an die Teilnehmer am Wettbewerb weitergeleitet, so würde man dies nicht mehr als „Fahrlässigkeit“ sondern schon eher als „Gemeingefährdung“ einstufen!
Spätestens seit dem Urteil zum „Zugspitzenberglauf“ wissen wir, dass die Floskel „jeder startet auf eigene Gefahr“ nur bedingt gilt!“
Erst derjenige Läufer, der die Infos [inkl. Kartendarstellung] des Veranstalters „in den Wind schlägt“, ist quasi selbst Schuld.
Fazit: es kann nie Schaden, wenn man ein zusätzlichen Hinweis über eine mögliche Gefahrenstelle deutlich sichtbar aushängt (Ziel, WKZ, Start)
LG
Michael
P.S.: gibt es ältere Karten vom Wettkampfgebiet so müssen diese gem. WO III 6.4. "Aushängen alter Karten" (S.26), sowieso allen Teilnehmern zur Ansicht gebracht werden.
Dort kann man einfachst auf jene Gefahrenstellen hinweisen.
Zuletzt geändert von
bobomap am Dienstag 22. Juni 2010, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.